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Schießbuch

Um einen Bedürfnisnachweis führen zu können, ist es zwingend erforderlich, die schießsportliche Betätigung zu dokumentieren. Denn ohne den Nachweis von regelmäßigem Training wird kein Sachbearbeiter den Antrag auch nur anfassen: Das Waffengesetz fordert eine gewisse Regelmäßigkeit in der Sportausübung, was nach gängiger Auslegung mindestens 18 Trainingstermine im Jahr bedeutet.

Das wichtigste Hilfsmittel zum Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten ist das Führen eines persönlichen Schießbuchs. Ein Sportschütze, der in einem Verein organisiert ist, kann zwar auch darauf verzichten und Auszüge aus dem Standbuch des Vereins vorlegen – spätestens beim ersten Vereinswechsel (aus welchen Gründen auch immer) wird er sein persönliches Schießbuch aber schmerzlich vermissen.

An das Schießbuch werden keine besonderen Formalen Ansprüche gestellt: Es kann ein einfaches gebundenes Heft sein. Allerdings sollte es für jeden Trainingstermin das Datum, den Schießstand, den Namen der jeweiligen Standaufsicht und deren Unterschrift enthalten.

Bedürfnis

Grundvoraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses. Oder andersherum: Ohne Bedürfnis keine Waffe.

Wie ein solcher Bedürfnisnachweise zu führen ist, hängt davon ab, ob der Sportschütze in einem Schützenverein organisiert ist oder nicht. Im ersten Fall wird der Nachweis über die erleichternden Regelungen des §14 geführt, im anderen Fall ist ein wenig mehr Aufwand nötig, um den Nachweis über den in §8 begründeten allgemeinen Fall zu führen.

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Der Waffenbesitz ist in Deutschland an die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers gebunden. Sie wird im wesentlichen durch eine “muss”- und eine “kann”-Bestimmung definiert:

Wird ein Waffenbesitzer (oder ein Antragssteller) zu einer Geldstrafe, die mehr als 60 Tagessätze übersteigt, zu einer Haftstrafe oder zu mindestens zwei Geldstrafen unter 60 Tagessätzen verurteilt, gilt er in jedem Fall als unzuverlässig. Sämtliche Waffenrechtlichen Erlaubnisse werden ihm dann umgehend entzogen, er muss alle in seinem Besitz befindlichen Waffen abgeben.

Wird ein Waffenbesitzer zu einer Geldstrafe von unter 60 Tagessätzen veruteilt, kann er als unzuverlässig angesehen werden. In der Regel werden die zuständigen Behörden dies auch tun – denn für sie gilt der ungeschriebene Grundsatz “so wenig Waffen wie möglich ins Volk”. Auch wenn der Sachbearbeiter hier einen gewissen Ermessensspielraum hat, sollte man sich gerade als Legalwaffenbesitzer nichts zuschulden kommen lassen.

Neben diesen geringer bestraften Delikten werden in der Regel auch Taten zum Verlust der Zuverlässigkeit führen, die für “normale Bürger” keine Relevanz haben. Hierzu gehört Trunkenheit (egal ob im Straßenverkehr oder zu Hause – wer viel trinkt, kann ein Alkoholproblem haben und ist nicht geeignet, Waffen zu besitzen!) oder der unsorgfältige Umgang mit Waffen oder Munition (z.B. mit Schreckschusswaffen oder sogar Messern). Man spricht in diesem Zusammenhang von der fehlenden “persönlichen Eignung” zum Waffenbesitz.

Da der Waffenbesitzer also bei jeder noch so kleinen Verfehlung seine teuren Sportgeräte verlieren kann, wird er sich in jeder Situation stets korrekt verhalten: Neben dem hohen finanziellen Verlust droht auch die erzwungene Aufgabe des Sports über Jahre. Denn erst nach fünf bis zehn Jahren darf eine neue Waffenbesitzkarte beantragt werden – die dann aufgrund der vorausgegangen Verfehlungen wahrscheinlich nicht mehr genehmigt wird.

Einige Zahlen zum Waffenbesitz in Deutschland

Eigentlich nicht die feine englische und schon gar nicht meine Art. Daher gebe ich es gleich zu: Wesentliche Teile dieses Artikels habe ich aus einem anderen Artikel übernommen. Das ändert aber leider nichts an den Fakten… Die Zahlen stimmen – Statistiken gibt es öffentlich für jeden einsehbar auf der Internetseite des Bundeskriminialamts, der Gewerkschaft der Polizei etc.

Derzeit leben in der zur Zeit etwa 82,5 Millionen Menschen. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt insgesamt bei 36.5 Millionen, davon 20.1 Millionen Männer und 16.4 Millionen Frauen.

Nehmen wir mal an, die 20 Millionen Männer im besten Alter (d.h. keine Kinder, alte Frauen, Greise, Rentner usw.) gehören jener Bevölkerungsschicht an, die potentiell zu irgendeiner gewaltbereiten Deliktgruppe gerechnet werden können – und das ist schon viel, denn ich bin ja schonmal keiner von ihnen, und der geneigte Leser sicher ebenfalls nicht.

Waffenbesitz: legal oder illegal

In der BRD besitzen rund 2,3 bis 2,5 Millionen Menschen legal zwischen sieben und zehn Millionen scharfer und damit Waffenbesitzkarten-pflichtiger Jagd- Sport und Sammlerwaffen. Darunter gibt es keine modernen Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG).

Darüber hinaus existieren im Land außerdem mehr als zehn Millionen, manche Experten der GdP und der Kriminalämter rechnen mit 15-20 Millionen sogenannter “freier” Waffen. Diese umfassen Druckluftwaffen, Soft-Air-Modelle, Waffenimitate, Dekorationswaffen und nicht WBK-pflichtiger antiker Schußwaffen oder ihre modernen Nachbauten. Außerdem gehören hierzu noch die “Signal”- oder Schreckschuß- und Gaspistolen und Revolver, für deren “Führen” man erst seit 2003 einen “kleinen Waffenschein” braucht. Der Erwerb und Besitz sind frei.

Neben diesen freien Waffen gibt es außerdem geschätzte 20 Millionen scharfer Schußwaffen, illegal und nicht registriert – weder im Ordnungsamt noch in einem noch einzurichtenden Zentral-Waffenregister. Viele davon sind Kriegswaffen im Sinne des KWKG – Überbleibsel des II. Weltkriegs, aus Bundeswehr- und Polizeibeständen gestohlene Waffen, Überreste aus dem Zerfall der DDR- und anderer Warschauer Pakt-Armeen seit 1989, Schmuggelgut aus dem ehemaligen Jugoslawien usw. Diese Quellen sind längst nicht versiegt.

Nach 1990 brach der Preisspiegel auf dem illegalen, dem schwarzen Markt für Waffen völlig ein und hat sich seitdem nicht sonderlich erholt: Russische Handgranaten sind für fünf bis zehn Euro zu erhalten. Eine Makarow-Pistole kostet höchstens 150 Euro, ein Sturmgewehr AK 47 samt Munition ist laut Erkenntnissen der Zollfahndung je nach Ausführung und Alterszustand zwischen 250 bis 400 Euro zu bekommen. Das ist weniger als der Herstellungspreis und weniger als die Lehrgangskosten und Gebühren, die ein Sportschütze oder Jäger berappen muss, bis er eine WBK zum Erwerb einer Sport- oder Jagdwaffe erhält. Gute Preise werden in den delinquenten Abnehmerkreisen nur noch erzielt für bestimmte Waffen mit “Kultstatus” , einer Glock-Pistole etwa oder einer AKSU-74, der Commando- oder Kurzversion der modernen Kalaschnikow-Ausführung im Schutzwesten-penetrierenden Kaliber 5.45 x 39 mm. Die kostet mit Munition zwischen 1000-1500 Euro. Auch das ist immer noch weniger, als ein Sportschütze oder Jäger für sein Präzisionsgerät ausgeben muss…

Fazit
Alles in Allem haben wir also rund 30 Millionen scharfer Schußwaffen, plus Handgranaten, Sprengmittel, Munition “im Volk” – zwei Drittel davon illegal. Dazu kommen etwa 15 bis 20 Millionen freier Waffen und Waffennachbauten.

Im Schnitt kommen also eine bis zwei Schußwaffen auf jeden Mitmenschen in unserem Staat, der zu potentiell delinquenten Alters- und Bevölkerungsschichten zählt. Von Hieb und Stichwaffen wie Beil, Messer, Schlagstock, Spraydose, Elektroschocker usw. haben wir hier noch garnicht gesprochen…

Also sollte man allein zu Eigensicherungszwecken immer davon ausgehen, dass das Gegenüber auf der Straße, in der U-Bahn usw. bewaffnet sein könnte, oder? Und prozentual unterscheiden wir uns da so gut wie garnicht vom Anteil der Waffenbesitzer oder Träger in den USA, in Großbritannien oder anderen Ländern.