Der nächste Streich: Das Totalverbot kommt

Da hat doch unser toller Innenausschuss die neue Waffenrechtsnovelle abgesegnet. Die Vorangegangenen “Expertengespräche”, wo für teure Steuergelder Fachleute einen Nachmittag einbestellt wurden und den Ausschussmitgliedern teure Gutachten erklärten, war total umsonst. Nein, nicht gratis, sondern mehr unnötig.

Untenstehend die Pressemitteilung des Bundestages. Ich habe mich lange gefragt: Wie kann man so einen Schwachsinn beschließen? Seitdem die Linke in Form von Frau Wegner öffentlich die Wiedereinführung der Stasi fordert (auch hier oder auch hier), sind natürlich die letzten Zweifel an meiner Verschwörungstheorie “Abschaffung der Bürgerrechte zwecks Etablierung einer neuen Diktatur” ausgeräumt. Natürlich wurde das von den linken Genossen abgewiegelt – aber warum da nicht der Verfassungsschutz einschreitet und die Frau eingebuchtet wird, ist mir ein Rätsel.

Aber kommen wir mal zurück zu dieser Pressemitteilung:

Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle
Innenausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird.

Wir merken uns schonmal für die nächste Wahl: Nur die FDP war dagegen.

Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.

Das umfasst übrigens nicht nur alles, was irgendwie schwarz oder braun ist und einen Lauf hat: Der Gesetzentwurf sieht auch Handlungsbedarf für Waffen aus der Science Fiction. Es kann ja schließlich auch nicht angehen, dass Kinder mit einem Phasergewehr von Raumschiff Enterprise durch die Städte latschen und Rentner bedrohen!

Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen.

Machen wir mal einen kleinen Realitätsabgleich: Diese Verbot betrifft ganz offensichtlich die üblichen Verdächtigen, nämlich

  • Angler, die Fische ausnehmen wollen
  • Jäger, die Wild ausnehmen wollen.

Aber leider sind da noch ganz andere Bürger betroffen:

  • Kletterer, die sich mit einer Hand von einem Seil losschneiden müssen, das sie gerade erwürgt
  • Taucher, die sich aus einem Netz freischneiden müssen, bevor sie ersticken
  • Feuerwehrmänner, die sich im Kabelgewirr verheddert haben
  • Kinder, die aufs Zeltlager fahren
  • Camper, die sich ein Brot schmieren wollen
  • Jeder, der zum Picknick in der Park will

Vor allem letzteres ist interessant: Jedes Brotmesser hat eine feststehende Klinge, die länger als 12 Zentimeter ist! Tja, sowas muss in Zukunft wohl zu Hause bleiben.

Von diesem idiotischen Gesetz ist jeder Bürger in Deutschland betroffen!

Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden. Als einen “guten Kompromiss” sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein “Mehr an Sicherheit”. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert.

Bis hierhin war es nur allgemeines Rechtfertigungs-Bla-Bla. Aber jetzt wird es spannend:

Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen.

Was sagt uns dieser Absatz?

  1. Butterflymesser wurden verboten. Das Betrifft nicht nur das führen, wie für die Messer im aktuellen Gesetz, sondern auch den Besitz: Wer ein Butterflymesser daheim hat, ist kriminell. Fast so kriminell wie der, der eine Handgranate oder ein Maschinengwehr hat – das sind nämlich ebenfalls verbotene Gegenstände!
  2. Das Verbot hat nichts gebracht: Statt der Butterflymesser werden jetzt Einhandmesser benutzt.

Dieser Absatz ist de facto nichts anderes als die Vorbereitung eines totalen Messerverbots (wie wir das in England derzeit schon haben):

  • Wenn die Bösewichter von Einhandmessern auf Klappmesser ausweichen – Klappmesser verbieten.
  • Wenn die Bösewichter von Klappmessern auf Schraubendreher ausweichen (wie in Hamburg) – Schraubendreher verbieten.
  • Wir essen aus Plastikschüsseln mit Weichgummibesteck. Sämtliche Harthölzer oder Werkzeuge sind verboten. Als ein böser Bösewicht jemanden mit seinen Händen erwürgt, werden allen Bundesbürgern die Arme amputiert. Die Politker sehen einen Gewinn bei der inneren Sicherheit: “Wir konnten das Böse zwar nicht ausrotten – irgendwie sind die Menschen einfach schlecht. Aber wir haben es den Bösewichtern so schwer wie möglich gemacht. Sollten sie allerdings jemanden tottreten, dann dürfen wir auch vor großangelegten Beinamputationen und künstlichem Koma für alle Bundesbürger nicht zurückschrecken. Unsere Sicherheit muss uns das Wert sein!”

Naja, genug mit der Zukunft. Gehen wir mal zum Artikel zurück:

Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein Beispiel dafür, dass man “mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann”. Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren “nicht weiterführen”.

Hm, die SPD hat das Problem ja doch erkannt. Aber leider den falschen Schluss gezogen. Naja, niemand ist perfekt – die SPD verbietet traditionell lieber, als ein wenig nachzudenken. Scheint aber links ein generelles Problem zu sein…

Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind.

Scheinbar haben wir da verschiedene Anhörungen gehört: Ich war eher der Meinung, der Tenor der Sachverständigen (u.a. vom BKA) ging in die Richtung “wir brauchen keine Verschärfung, das Waffenrecht bietet eine ausreichende Handhabe. Insbesondere von einem weitergehenden Messerverbot ist kein relevanter Sicherheitsgewinn zu erwarten”.

Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister.

Ein Milliardengrab wie in Kanada, das dort bei wesentlich weniger Einwohnern nicht funktioniert? Das kommt jetzt ja via EU-Rahmenverordnung. Soweit also ja alles im Butter.

Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag (16/6961) als erledigt. Er habe “seinen Zweck erfüllt”.

Da haben wir aber Glück gehabt – sonst käme das Totalverbot schon jetzt und nicht erst in drei Jahren. Aber keine Angst, die Grünen werden ihr “verbieten”-Geschrei wieder aufnehmen, sobald sich die nächste Gelegenheit bietet.

Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.

Da hat tatsächlich jemand gemerkt, dass nicht die 10 Millionen legalen, sondern die 20 Millionen illegalen Waffen in Deutschland das Problem sind. Sowas aber auch – 20 Millionen illegale Waffen. Die werden jetzt noch illegaler, weil ein zweites Mal verboten. Verschwinden tun sie aber trotzdem nicht – und werden in der Kriminalitätsstatistik mit Feuerwaffen weiterhin den Löwenanteil mit mehr als 97% ausmachen.

Aber wir haben ja “was getan”. Zwar was Blödes, aber zumindest hat man sich profiliert und ist der Volksrepublik wieder einen Schritt näher gekommen.

Die Zeit sinnvoll nutzen!

In einigen Vereinen (vor allem in denen des DSB) herrscht leider die Meinung vor, dass ein zukünftiger Großkaliber-Schütze erstmal 9 Monate mit der Luftdruckwaffe üben und sich dann vorsichtig an die Kleinkaliberdisziplinen hinarbeiten sollte. Viele DSBler sind der felsenfesten Überzeugung, dass ein Schütze “das richtige Schiessen” niemals mit einer Großkaliberwaffe erlernen könne. Dies sei nur nach jahrelangem intensiven Training mit Luftdruck- und KK-Waffen möglich.

Auch wenn man solche Reden immer wieder hört, halte ich sie für Quatsch. Vermutlich rühren sie daher, dass der Redner selbst nicht mit einer Großkaliberwaffe umgehen kann. Selbstverständlich eignet sich eine Luftdruckwaffe hervorragend dazu, die Grundlagen des Schießsports zu erlenen. Hierzu gehören beispielsweise die richtige “innere” Haltung, Atmung, Abzugstechnik und dergleichen mehr. Man sollte sich aber nicht mehr als vier bis acht Trainingseinheiten damit aufhalten: Das Schießen von Luftdruckwaffen unterscheidet sich grundlegend vom Schießen mit KK-Waffen, dieses hat wiederum mit dem Schießen großkalibriger Waffen nicht mehr viel gemeinsam. Ein guter Luftpistolenschütze wird nicht automatisch gute Ergebnisse mit der KK-Pistole erreichen und mit der GK-Pistole (bei der eine völlig andere Schießhaltung eingenommen werden muss) womöglich jämmerlich versagen.

Sollte der Sportleiter des Vereins also derartige Aussgen machen, ist es besser, diesem Verein gleich den Rücken zu kehren: Sein Glück wird man hier nicht machen können, und es gibt genug Vereine, bei denen die Großkaliberschützen besser angeschrieben sind.

Wichtig: Eine der Voraussetzungen zum legalen Waffenerwerb für Sportschützen ist das ableisten einer Probezeit. Diese wird von Amts wegen aber erst dann “gewertet”, wenn in dieser Zeit mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wurde. Dies schließt Luftdruckwaffen aus, denn diese sind für Jedermann frei erwerbbar!

Probezeit

Auch wenn der Sportschütze seine Ausrüstung als Sportgerät betrachtet, bleibt es doch immer eine Waffe, mit der Menschen verletzt oder getötet werden können. Um zu verhindern, dass sich z.B. Straftäter eine Waffe als Sportschütze beschaffen, hat der Gesetzgeber für Sportschützen eine Wartezeit von einem Jahr eingeführt. Diese Wartezeit gilt nicht für Jäger, Sachverständige oder Waffensammler, ist für Sportschützen aber eine der Voraussetzungen für den Waffenerwerb.

In dieser Zeit muss der Sportschütze nachweisen, dass er ernsthaft am Schießsport interessiert ist und nicht nur “mal eben” eine Waffe kaufen möchte. Dieser Nachweis ist durch regelmäßiges Training und Teilnahme an Wettkämpfen zu erbringen.

Wie soll der Sportschütze aber trainieren, wenn er keine Waffe hat? Die Schießsportdisziplinen sind so verschieden, dass in einem Verein vielleicht kein zweiter Schütze ist, der ebenfalls dieser Disziplin nachgeht und über eine passende Waffe verfügt. Aber auch in diesem Fall bleibt dem zukünftigen Sportschützen nichts anderes übrig, als auf seine Wunschdisziplin zu verzichten und mit den gebotenen Möglichkeiten vorlieb zu nehmen. Er verliert dadurch zwar viel Trainingszeit, aber er kann diese Zeit nutzen, um verschiedene Disziplinen und Waffen zu studieren. Diese Erfahrungen werden ihm später sicher zugute kommen.

Legaler Waffenerwerb in Deutschland

Wie der Tennisspieler gerne seinen eigenen Schläger hat, will der Sportschütze auch seine eigene Waffe besitzen. Durch Gewöhnung an ein bestimmtes Modell und individuelle Tunigarbeiten an Griff, Abzug oder auch Visierung kann er seine Leistungen verbessern. Da die verschiedenen Disziplinen Größe, Visierung oder auch Kaliber unterscheiden, kommt der Sportschütze nicht umhin, sich mehrere Waffen zulegen zu müssen.

Auch die vielen anderen Gruppen von Legalwaffenbesitzern haben das Bedürfnis für eine oder mehrere Waffen: Jäger, um zu jagen – je nach Wildart ist eine passende Waffe erforderlich. Sammler, um die Waffen zu besitzen, Sachverständige, um sie zu untersuchen. Nur für eine Gruppe wird von unserem Staat kein Bedürfnis anerkannt: Für den mündigen Bürder, um sich zu schützen. Das ist nur wenige Kilometer entfernt, nämlich in Österreich und der Schweiz, völlig anders. Aber nach Meinung unserer Politiker und Zeilenschinder besteht dafür in Deutschland kein Bedarf.

Der legale Waffenerwerb wird in Deutschland durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) ermöglicht. Eine Kurzwaffe (z.B. Pistole, Revolver) kann z.B. nur mit einer WBK, die den entsprechendem Voreintrag enthält, erworben werden. Bevor der Sportschütze also eine Waffe erwerben kann, muss er beim Landratsamt oder (bei kreisfreien Städten) beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung eine Waffenbesitzkarte, ggf. mit Voreintrag für die gewünschte Waffe, beantragen.

Vor die Beantragung einer Waffenbesitzkarte hat der Gesetzgeber in Deutschland allerdings mehrere Hürden gestellt, die der Waffenbesitzer in Spe meistern muss. Diese Beschränkungen sind teilweise sehr sinnvoll, teilweise entbehren sie aber jeglicher rationaler Grundlage und wurden nach dem Amoklauf von Erfurt nur in das Gesetz aufgenommen, um medienwirksam die Devise “keine Waffen an Amokläufer/Kriminelle/etc.” verkaufen zu können. Dass das Drama aus Erfurt bei konsequenter Anwendung der damals schon bestehenden Gesetze hätte verhindert werden können, interessiert bei diesem “So wenig Waffen wie möglich ins Volk”-Schnellschussgesetz leider niemanden: Es wird (gerade bei der hier vorherrschenden Anlaßgesetzgebung) zu wenig beachtet, dass sich kriminelle Personen regelmäßig nicht an das Gesetz halten und mit “Gesetzesverschärfungen” jeder Art nicht erreicht werden können, die Legalwaffenbesitzer jedoch schon so umfassend kontrolliert werden, das bereits das kleinste Vergehen zum Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse führt, die Legalwaffenbesitzer in den verschiedenensten Verbrechensstatistiken kaum in Erscheinung treten, eine weitere “Verschärfung” daher hier nicht zu einem “Sicherheitsgewinn” beiträgt und somit völlig nutzlos ist.

Die beiden wichtigsten Hürden, die sich jeglichem Einfluss des Sportschützen entziehen, sind die Probezeit und die Altersgrenzen. Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis hat jeder Sportschütze in der Hand – und er wird auch peinlichst darauf bedacht sein, nichts davon leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Altersgrenzen für den Umgang mit Schusswaffen

Für das Schießen unter Aufsicht einer für die Jugendarbeit geeigneten Person mit Luftdruckwaffen hat der Gestzgeber ein Mindestalter von 12 Jahren festgelegt. Auch wenn hier bei besonderem Talent Ausnahmen gemacht werden können – der Erwerb einer Luftdruckwaffe (mit F im Fünfeck) ist erst ab 18 Jahren möglich.

Ganz ähnlich verhält es sich beim Schießen mit Kleinkaliber (KK) und Großkaliber (GK)-Waffen: Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten ist auch das Schießen dieser Waffen unter Aufsicht einer für die Jugendarbeit geeigneten Person ab 14 Jahren erlaubt. Ab 16 Jahren gelten für das Schießen keine Einschränkungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen.

Allerdings ist der Erwerb einer KK-Waffe für Sportschützen erst ab 18 Jahren möglich, eine GK-Waffe darf erst ab 25 Jahren erworben werden. Ausnahme: Durch ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten kann der Antragssteller seine geistige Reife nachweisen und eine GK-Waffe schon ab 21 Jahren erwerben.

Die Probezeit fällt also unter Umständen wesentlich länger aus als ein Jahr. In diesem Fall bleibt dem Sportschützen nichts anderes übrig, als sich zunächst auf Luftpistole und KK-Waffen zu beschränken.