Eine Erwerbserlaubnis in Form der Grünen WBK wird bei Sportschützen für alle Waffen erteilt, die nicht über die Gelbe WBK erworben werden können. Dies umfasst neben den halbautomatischen Langwaffen und Vorderschafts-Repetierflienten auch fast alle Kurzwaffen (Pistolen und Revolver).
Im Gegensatz zur Roten oder Gelben WBK ist die Grüne WBK keine unbefristete Erwerbserlaubnis: Für jede Waffe, die auf die Grüne WBK erworben werden soll, muss bei der Behörde ein eigenes Bedürfnis nachgewiesen werden. Die Behörde trägt dann in Form eines Voreintrags die Erwerbserlaubnis für diese spezielle Waffe in die WBK ein.
Gleichzeitig muß für jede Waffe das Bedürfnis zum Munitionserwerb separat nachgewiesen und von der Behörde durch einen extra Stempel in der Waffenbesitzkarte genehmigt werden.
Der Voreintrag enthält neben dem Waffentyp auch das Kaliber und ist ein Jahr gültig. Wurde innerhalb dieses Jahres keine Waffe gekauft, verfällt der Voreintrag ersatzlos. Beim Waffenkauf kann selbstverständlich nur eine Waffe erworben werden, deren Typ und Kaliber exakt mit den Daten des Voreintrags übereinstimmt.
Das Bild zeigt zwei von sechs Seiten einer meiner Grünen WBKs. Tatsächlich ist eine “Grüne Waffenbesitzkarte” eine Karte (wie z.B. eine Postkarte), und ist durch Falten in sechs Seiten aufgeteilt. Auf dem Bild ist die Vorderseite und die Rückseite zu sehen. Der Innenteil mit den Einträgen für die Waffen ist nicht zu sehen. Die durchscheinenden Stempel dokumentieren Voreinträge und Erlaubnisse zum Munitionserweb für die jeweiligen Waffen.