Im Regelfall wird der in einem Verein organisierte Sportschütze den Nachweis seines Bedürfnisses über den §14 führen. Dieser enthält einige Erleichterungen für Sportschützen, da er wichtige Vorprüfungen an den Dachverband, dem der Verein des Schützen angeschlossen ist, delegiert.
Auf den ersten Blick bedeutet dies einen großen Vorteil: Man muß sich nicht nicht mit dem Amtsschimmel herumschlagen (der manchmal recht laut wiehren kann), sondern füllt ein Formular aus, in dem unter anderem Art und Kaliber der gewünschten Waffe einzutragen ist. Dieses bekommt man von seinem Vereinsvorstand – der das Formular noch unterschreibt und dann zusammen mit Kopien der bestehenden WBKs, einem Auszug der letzten 12 Monate aus dem Schießbuch sowie ggf. einer Kopie des Sachkundenachweises an den zuständigen Landesverband weiterleitet.
Ein benannter Vertreter des Landesverbands prüft den Antrag auf Konformität mit der Sportordnung des Verbands, unterschreibt und schickt ihn zum Schützen zurück. Der geht damit aufs Amt und der Sachbearbeiter muß (falls der Antragssteller zuverlässig und persönlich geeignet ist!) dem Antrag umgehend stattgeben und die waffenrechtliche Erlaubnis für die gewünschte Waffenart im gewünschten Kaliber inkl. Munitionserwerb ausstellen. Er hat hier keinerlei Entscheidungsspielraum!
Als besonderes Schmankerl kann man so auch die gelbe WBK bekommen, die für den im Verein organisierten Sportschützen massive Erleichterungen beim zukünftigen Waffenerwerb ermöglicht.
So gut, so schön. Auf den zweiten Blick offenbaren sich aber einige Probleme: Es gibt leider einige Dachverbände, die das Waffengesetz gerne noch strenger auslegen als der unumgänglichste Behördenvertreter. Auch wenn man das von seiner eigenen Interessensvertretung nicht erwarten würde – gerade bei Verbänden des DSB und des BDMP kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten. Teilweise werden verbandsintern halboffizielle Regelungen erlassen, die jedem ordentlichen Mitglied den Schweiß auf die Stirn treiben sollten. Insbesondere die manchmal recht “eigenwilligen” Auslegungen der 12-Monats-Regelung oder auch neu geschaffene Beschränkungen in Art und Anzahl von Bedürfnisnachweisen sind immer wieder unerfreulich.
Die Gründe hierfür sind mir bisher noch nicht ganz klar geworden – ich vermute auf Seiten des DSB eine gewisse Abneigung gegenüber goßkalibrigen Waffen und beim BDMP ein gewisses elitäres Standesdünkel.
Auch wenn andere Verbände ebenfalls schöne(re) Töchter (d.h. Disziplinen) haben, will sich der vernünftige Sportschütze ein derartiges Theater nicht jedes Mal antun – denn schließlich wollen die Verbände für ihre Arbeit auch Geld sehen. Eine Alternative ist der Bedürfnisnachweis nach den allgemeinen Regeln des §8.