Um einen Bedürfnisnachweis führen zu können, ist es zwingend erforderlich, die schießsportliche Betätigung zu dokumentieren. Denn ohne den Nachweis von regelmäßigem Training wird kein Sachbearbeiter den Antrag auch nur anfassen: Das Waffengesetz fordert eine gewisse Regelmäßigkeit in der Sportausübung, was nach gängiger Auslegung mindestens 18 Trainingstermine im Jahr bedeutet.
Das wichtigste Hilfsmittel zum Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten ist das Führen eines persönlichen Schießbuchs. Ein Sportschütze, der in einem Verein organisiert ist, kann zwar auch darauf verzichten und Auszüge aus dem Standbuch des Vereins vorlegen – spätestens beim ersten Vereinswechsel (aus welchen Gründen auch immer) wird er sein persönliches Schießbuch aber schmerzlich vermissen.
An das Schießbuch werden keine besonderen Formalen Ansprüche gestellt: Es kann ein einfaches gebundenes Heft sein. Allerdings sollte es für jeden Trainingstermin das Datum, den Schießstand, den Namen der jeweiligen Standaufsicht und deren Unterschrift enthalten.