Die zum Umgang mit Schusswaffen nötige Sachkunde erwirbt der Sportschütze in seiner einjährigen Probezeit. Die vom Gesetz geforderte Sachkunde umfasst allerdings wesentlich mehr als die sichere Handhabung der Feuerwaffen. Daher werden in der Vereinen üblicherweise Sachkundelehrgänge durchgeführt, bei denen die vom Gesetzgeber geforderten Lehrinhalte vermittelt und abgeprüft werden.
Nach bestehen der Sachkundeprüfung erhält der Sportschütze in Spe ein Zertifikat, das er sorgfältig aufbewahren sollte: Es dient bei der Beantragung der ersten Waffenbesitzkarte als Nachweis und kann auch bei späteren Gelegenheiten nützlich sein.
Wichtige Punkte bei der Sachkundeschulung (und -prüfung) sind:
- Rechtliche Grundlagen
- Verwaltungsmäßige Grundlagen
- Sachliche Grundlagen
- Einführung in Waffen- und Munitionsarten
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- Sichere Waffenhandhabung auch bei Störungen
- Ablauf des Schießbetriebs
- Waffenrecht
- Notwehrrecht
- Sichere Aufbewahrung
Das Bundesverwaltungsamt hat einen Musterfragebogen entworfen, der einen guten Überblick gibt, was man so alles wissen sollte: Die Fragen in der Sachkundeprüfung sollen auf diesem Musterfragebogen basieren, können als Verständnisfragen in einer mündlichen Nachprüfung allerdings auch darüber hinausgehen.