Auch wenn der Sportschütze seine Ausrüstung als Sportgerät betrachtet, bleibt es doch immer eine Waffe, mit der Menschen verletzt oder getötet werden können. Um zu verhindern, dass sich z.B. Straftäter eine Waffe als Sportschütze beschaffen, hat der Gesetzgeber für Sportschützen eine Wartezeit von einem Jahr eingeführt. Diese Wartezeit gilt nicht für Jäger, Sachverständige oder Waffensammler, ist für Sportschützen aber eine der Voraussetzungen für den Waffenerwerb.
In dieser Zeit muss der Sportschütze nachweisen, dass er ernsthaft am Schießsport interessiert ist und nicht nur “mal eben” eine Waffe kaufen möchte. Dieser Nachweis ist durch regelmäßiges Training und Teilnahme an Wettkämpfen zu erbringen.
Wie soll der Sportschütze aber trainieren, wenn er keine Waffe hat? Die Schießsportdisziplinen sind so verschieden, dass in einem Verein vielleicht kein zweiter Schütze ist, der ebenfalls dieser Disziplin nachgeht und über eine passende Waffe verfügt. Aber auch in diesem Fall bleibt dem zukünftigen Sportschützen nichts anderes übrig, als auf seine Wunschdisziplin zu verzichten und mit den gebotenen Möglichkeiten vorlieb zu nehmen. Er verliert dadurch zwar viel Trainingszeit, aber er kann diese Zeit nutzen, um verschiedene Disziplinen und Waffen zu studieren. Diese Erfahrungen werden ihm später sicher zugute kommen.